kosten und erstattung


 

Die Kostenübernahme beziehungsweise die Erstattung durch die jeweiligen Versicherungen sind unterschiedlich geregelt. 

 

Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist eine qualifizierte Ausbildung der Therapeuten. Wir erfüllen die geforderten Qualitätsstandards als Mitglieder des 'Verbandes der Osteopathen Deutschland' (VOD). 

 

Viele gesetzliche Kassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für Osteopathie. Dies gilt meist für 3-6 Behandlungen pro Kalenderjahr. Hierfür verlangen manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch veranlasst ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse, wie diese eine mögliche Erstattung handhabt.

 

Von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie von den Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten in der Regel übernommen. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von ihrem gewählten Tarif.

 

Unsere Abrechnung erfolgt so weit als möglich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).